Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 LB 2400/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausbildung - Qualifikation: - Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 Nr. 7 NIngG ; § 17a Nr. 1 NIngG
Anspruch auf Eintragung in eine Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen; Voraussetzungen für Berufsbezeichnung "Ingenieur" ; Besitzstandsregelungen für Ingenieure; Berufspraxis im Bauingenieurwesen ; Ausbildung im Sinne des § 17 a Nr. 1 ... - Judicialis
NIngG § 1 I Nr. 7; ; NIngG § 17a Nr. 1; ; NIngG § 3 1971
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Eintragung in eine Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen; Voraussetzungen für Berufsbezeichnung "Ingenieur" ; Besitzstandsregelungen für Ingenieure; Berufspraxis im Bauingenieurwesen ; Ausbildung im Sinne des § 17 a Nr. 1 ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.04.2001 - 5 A 6774/98
- OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 LB 2400/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99
Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2003 - 8 LB 2400/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, angemessene Übergangsregelungen für diejenigen vorzusehen, die eine künftig unzulässige Tätigkeit in der Vergangenheit erlaubt ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000 - 1 BvR 1453/99 - NJW 2000 S. 1779).
- OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15
Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer; …
Aus diesem Grund kann der Kläger auch nicht mit Erfolg unter Hinweis auf die im Jahr 2003 ergangene Entscheidung des Senats betreffend eine streitige Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen (Urt. v. 13.3.2003 - 8 LB 2400/01-, juris) Bestandsschutz für die Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur für sich in Anspruch nehmen.